Zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zählt unter anderem ein geeigneter Schutzhelm. Für Baumkletterer ist besonders wichtig, dass der Kletterhelm seitlichen Aufprallschutz, bzw. seitliche Stoßdämpfung besitzt. Das spielt vor allem bei Pendelstürzen eine wichtige Rolle. Bei EN 12492 und EN 14052 ist diese laterale Stoßdämpfung vorgeschrieben, bei EN 397 nicht.