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Statement zum Big Shot Trigger aus Waffengesetz-Perspektive

Wichtiges Update 2023: Die Nutzung des Big Shots mit Trigger fällt nicht mehr unter das Waffengesetz!

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht in der Verwendung des Auslösers sogar eine Verbesserung des Arbeitsschutzes. In einer Pressemitteilung vom 27.03.2023 heißt es:  „Im fachlichen Austausch mit der zuständigen Behörde konnte eindeutig geklärt werden, dass bei Gegenständen, die ihrem Wesen nach ausdrücklich als Arbeitswerkzeuge bestimmt sind und in der Regel auch dafür genutzt werden, ein waffenrechtlicher Bezug nicht gegeben ist. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die herstellerseitige Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts.“

Mehr zur Neueinstufung und zu den Aspekten des Arbeitsschutzes findest du hier: Pressemitteilung SVLFG vom 27.03.202

Rückblick auf 2018: Die Verwendung des Big Shots mit Trigger hatte waffenrechtliche Folgen.

Nach Markteinführung erhielten wir vermehrt Anfragen zum Big Shot Trigger der Firma Notch. Der Trigger ist ein speziell angefertigter Abzug für die Big Shot Wurfbeutelschleuder. Das Produkt machte vor allem auf Social Media groß die Runde. Wir als Firma Freeworker konnten dieses Produkt allerdings innerhalb Deutschlands und der EU damals noch nicht zum Kauf anbieten. Denn die Verwendung des Triggers hätte trotz seiner vielen Anwendungsvorteile waffenrechtliche Konsequenzen gehabt!

Unser Statement zum Big Shot Trigger damals:

„Der Gebrauch dieses Produkts ist nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) Stand März 2018 tatsächlich verboten: Denn Schusswaffen im Sinne des WaffG § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind u. a. auch Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, „bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“ (Quelle: Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4), Punkt 1.2.3). Der Trigger fungiert als eine solche Sperrvorrichtung, die Muskelkraft speichert – und sorgt somit dafür, dass die Big Shot in Verwendung mit dem Trigger als Schusswaffe eingestuft wird.

Vor diesem Hintergrund können wir den Big Shot Trigger derzeit bis auf Weiteres leider nicht verkaufen.

Wir behalten die Gesetzeslage aber im Blick und informieren euch wieder, falls es zu Neueinstufungen oder Lockerungen seitens des Gesetzgebers kommen sollte!“ Anmerkung: Dies ist aktuell (2023) der Fall! Der sachgemäße Gebrauch des Notch Big Shot Triggers im Arbeitskontext fällt nicht länger unters Waffengesetz.

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